Beschlüsse der DKP zur Bundestagswahl 2017
1. Das Sekretariat wird beauftragt dem Bundeswahlleiter die Beteiligung der DKP an den Bundestagswahlen 2017 anzuzeigen.
2. Die Konferenzen zur Aufstellung der Landeslisten sollen im 3. Quartal 2016 stattfinden. Sie finden als Landesmitgliederversammlungen statt.
3. Die Zeit bis zu den Landesmitgliederversammlungen wird genutzt um parteilosen Bündnispartner die Kandidatur auf den (offenen) Listen der DKP anzubieten
4. Unverzüglich nach Aufstellung der Landeslisten wird mit der Sammlung der Unterstützungsunterschriften begonnen. !!!
5. Eine PV-Tagung im 1. Quartal 2017 überprüft den Beschluss zur Kandidatur zu den Bundestagswahlen „ausgehend von der Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen und den Entwicklungen in der Partei Die Linke“ (aus dem Beschluss des 21. Parteitags)
Begründung: Wir verweisen auf den Beschluss des 21. Parteitags:
Bundestagswahl 2017
Die DKP orientiert für die Bundestagswahl 2017 auf eine Bündniskandidatur, die inhaltlich unter dem Motto “Gegen Krieg und Faschismus” steht.
Allerdings verbieten die bundesdeutschen Gesetze eine tatsächliche Bündniskandidatur.
Die Aufstellung von Landeslisten ist ausschließlich Parteien erlaubt. Mitglieder anderer Parteien dürfen darauf nicht kandidieren.
Als Folge dieser undemokratischen Einschränkungen bleibt der DKP nur die Aufstellung einer offenen Liste der DKP. Dazu laden wir alle parteilich nicht gebundenen Kräfte der Bewegungen für Frieden und Antifaschismus, aus sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und weiteren fortschrittlichen Initiativen ein. Kräfte des Friedens und des Antifaschismus, die in anderen Parteien gebunden sind laden wir zu einer Debatte darüber ein, wie die Bundestagswahl 2017 zu einem Beitrag zur Stärkung der Friedens- und antifaschistischen Bewegung gemacht werden können.